Bis zu 8 Jahre Sicherheit für Ihren Opel
Mit der Opel 8 Jahre Garantie profitieren Sie von einer langfristigen Absicherung Ihres Fahrzeugs – bis zu 8 Jahre oder 160’000 km, je nachdem, was zuerst eintritt.
Das Programm verbindet die reguläre Opel Herstellergarantie mit einer zusätzlichen kostenlosen Absicherung, die durch die regelmässige Wartung bei einem teilnehmenden Opel Partner aktiviert bzw. verlängert wird.
Und das unabhängig davon, ob Sie sich für einen vollelektrischen Opel, einen Hybrid, Plug-in-Hybrid oder einen klassischen Verbrennungsmotor entscheiden.
Ihre Vorteile auf einen Blick
Bis zu 8 Jahre geschützt
Die Opel 8 Jahre Garantie bietet eine Absicherung bis zu 8 Jahre ab Erstzulassung oder 160’000 km – je nachdem, was zuerst erreicht wird.
Automatisch bei der Wartung
Die zusätzliche Absicherung wird durch die vorgeschriebene Wartung bei einem teilnehmenden Opel Partner aktiviert bzw. verlängert. Sie gilt jeweils bis zum nächsten vorgesehenen Wartungstermin.
Kostenlos
Für die Opel 8 Jahre Garantie fallen keine zusätzlichen Kosten an. Voraussetzung ist, dass die jeweiligen Teilnahme- und Wartungsbedingungen erfüllt sind.
Auf den nächsten Besitzer übertragbar
Die Absicherung ist an das Fahrzeug gebunden. Wird der Opel verkauft, kann der verbleibende Schutz auf den nächsten Besitzer übergehen – sofern die Voraussetzungen weiterhin erfüllt sind.
Für verschiedene Antriebsarten
Ob Benzin, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid oder vollelektrisch: Die Erweiterung gilt für qualifizierte Opel Personenwagen der aktuellen Modellgeneration.
Auch für elektrische Nutzfahrzeuge
Neben den Personenwagen sind auch bestimmte vollelektrische Opel Nutzfahrzeuge für das Programm vorgesehen.
Sicher unterwegs mit der Opel 8 Jahre Garantie
Mit der Opel 8 Jahre Garantie geniessen Sie zusätzlichen Schutz und können entspannt unterwegs sein. Die Garantie umfasst – vorbehaltlich der geltenden Bedingungen und Ausschlüsse – die Reparatur oder den Austausch defekter mechanischer, elektrischer und elektronischer Teile, sofern diese die normale Nutzung des Fahrzeugs beeinträchtigen.
Normale Verschleissteile wie Filter, Bremsbeläge, Bremsscheiben, Felgen, Reifen, Riemen sowie Flüssigkeiten sind von der Garantie ausgenommen.
Bei vollelektrischen Opel Fahrzeugen ist die Traktionsbatterie nicht Bestandteil der Opel 8 Jahre Garantie. Sie ist separat durch eine Herstellergarantie von 8 Jahren oder 160’000 km – je nachdem, was zuerst eintritt – abgesichert.
Gültigkeit
Die Garantie gilt für vollelektrische Opel Personenwagen und Nutzfahrzeuge, die in der Schweiz ab dem 16.09.2025 neu verkauft bzw. in Verkehr gesetzt wurden.
Für Opel Personenwagen mit Plug-in-Hybrid-, Mild-Hybrid- und Verbrennungsmotor gilt die Garantie für Fahrzeuge, die in der Schweiz ab dem 16.09.2026 neu verkauft bzw. in Verkehr gesetzt wurden.
Von der Garantie ausgenommen sind der Opel Rocks und Nutzfahrzeuge mit Verbrennungsmotor.
Die Teilnahme unterliegt den jeweils geltenden Garantiebedingungen und Ausschlüssen.





