Allgemeine Vertragsbestimmungen Momentum55 Autovermietung

Allgemeine Vertragsbestimmungen

Stand: August 2023

 

1. Mieter/in

Der/die Mieter/in muss bei Mietantritt mind. 21 Jahre alt und seit mind. 2 Jahre im Besitz eines gültigen Führerausweises für Personenwagen sein. Gemäss schweizerischem Führerausweis entspricht dies der Kategorie B (bis 3.5 Tonnen). Unter der ausdrücklichen und alleinigen Verantwortung des Kunden/der Kundin sind unter derselben Voraussetzung ebenfalls Drittpersonen zugelassen mit dem Fahrzeug zu fahren (ohne Aufpreis). Der Kunde / die Kundin bzw. eine von ihm/ihr ermächtigten Drittperson ist für allfällige Verletzungen von Verkehrsvorschriften und deren Folgen voll verantwortlich.  Lernfahrten mit dem Mietwagenfahrzeug sind verboten.

2. Mietdauer

Die Mindestmietzeit bei Campingfahrzeugen beträgt vier Tage und bei allen anderen Mietfahrzeugen 2 Tage. Das Mietfahrzeug kann nur an Werktagen während den regulären Öffnungszeiten übernommen werden. Preise für Langzeitmieten werden auf Anfrage und je nach Fahrzeugverfügbarkeit angeboten.

3. Zahlung und Kaution

Der gesamte Mietpreis ist bei Buchungsabschluss Bar oder via Zahlkarte vor Mietbeginn zu bezahlen. Die Kaution von CHF 500.00 wird bei der Fahrzeugübernahme mittels Bargeld oder Kreditkarte hinterlegt. Falls der Kunde die Hinterlegung mit der Kreditkarte wünscht, erklärt er sich einverstanden, dass der Vermieter eine Kopie seiner Kreditkarte vornimmt. Der Vermieter ist in der Folge berechtigt allfällige Bussen, Schäden oder anderweitige Fahrzeugkosten im Zusammenhang mit dem Mietvertrag, direkt über die Kreditkarte geltend zu machen. Sobald die Fahrzeugrückgabe erfolgt und gewährleistet ist, dass sich das Fahrzeug in einwandfreiem Zustand befindet, wird der Betrag vollumfänglich zurückerstattet.

4. Stornierung und Verlängerung

Stornierungen 14 Tage im Voraus sind kostenlos. Bei einer Stornierung 7 Tage vor Mietbeginn verrechnen wir CHF 200.00. Ein Tag vor Rückgabe kann die Mietdauer telefonisch 033 439 90 91verlängert werden, wenn das Fahrzeug weiterhin verfügbar ist.

5. Fahrzeugübernahme und Rücknahme

    1. Die Fahrzeuge können von Montag bis Freitag von 08:00 bis 17:00 Uhr übernommen und retourniert werden. Die bei der Buchung gewählte Abhol- und Rückgabezeit ist verbindlich. Die Rückgabe wird schriftlich festgehalten. Aus Rücksicht auf den/die nächste/n Mieter/in ist der Rückgabetermin strikt einzuhalten. Sie sind verpflichtet das Mietwagenfahrzeug an eine für die Rücknahme zuständigen Mitarbeiter zu retournieren.
    2. Wenn Sie sich entschliessen, das Mietwagenfahrzeug ausserhalb der Öffnungszeiten zurückzugeben, oder wenn Sie die Mietstation verlassen bevor wir das Mietwagenfahrzeug registriert haben, geschieht dies auf Ihr eigenes Risiko und Sie bleiben bis zum ofiziellen Check-out (siehe 5c) verantwortlich.
    3. Bei Rückgabe ausserhalb der Öffnungszeiten findet die Überprüfung des Mietfahrzeuges und alle Extras am nächsten Werktag (Mo-Fr) statt.
    4. Werden Schäden bei der Rückgabe des Mietwagenfahrzeugs ausserhalb der Öffnungszeiten vorgefunden, werden die Instandstellungskosten berechnet und der Vertragspartner informiert. Die Kaution wird zurückbehalten.
    5. Sie sind für diesen Betrag nicht haftbar, wenn Sie nachweisen können, dass der Schaden in keiner Weise auf Ihr Verschulden oder Ihre Fahrlässigkeit oder auf einen Vertragsbruch Ihrerseits zurückzuführen ist. (Gemäss Polizeibericht)
    6. Allfällige Schäden am oder im Fahrzeug sowie fehlendes oder beschädigtes Mobiliar wird dem/der Mieter/in in Rechnung gestellt oder mit der geleisteten Kaution verrechnet.
    7. Fahrten ins Ausland sind erlaubt. Bei verhindertem Antritt des Nutzungsrechts ist die Firma sofort zu benachrichtigen. Eine allfällige Verlängerung muss mit der Firma rechtzeitig vereinbart werden.
    8. Sollte dies nicht möglich sein, ist die Auto Bettschen AG telefonisch zu kontaktieren.
    9. Ist das gebuchte Fahrzeug am Übergabetag (verspätete Rückgabe durch Vormieter/in, Unfälle, Pannen etc.) durch nicht Auto Bettschen AG verschuldete Ursachen nicht verfügbar, so bemüht sich diese um ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug. Sollte dies nicht möglich sein, werden die geleisteten Zahlungen vollumfänglich zurückerstattet.
    10. Jegliche darüber hinaus gehenden Ansprüche lehnt die Auto Bettschen AG ab.
    11. Der vereinbarten Rückgabezeitpunkt/-ort ist einzuhalten.
    12. Das Fahrzeug ist innen besenrein gereinigt, frei von Abfall und mit leeren Wassertanks zu retournieren. Bei starken Verschmutzungen, werden die für die Reinigung/Erneuerung effektiv anfallenden Kosten verrechnet.

6. Zustand des Mietfahrzeugs

Das Mietfahrzeug wird in fahrbereitem Zustand abgegeben. Kühler, Treibstoffbehälter und Motorenöl sind aufgefüllt. Das Fahrzeug wird am vereinbarten Übergabetermin/-ort innen und aussen gereinigt und in einwandfreiem Zustand ohne erkennbare Mängel bereitgehalten. Dazu gehört auch das obligate und optional gebuchte Zubehör. Die Übergabe wird schriftlich festgehalten und ist vom Mietenden zu bestätigen. Der Kunde/die Kundin ist verpflichtet, Wasser und Oel regelmässig zu kontrollieren und bei Bedarf nachzufüllen sowie das Mietfahrzeug mit grösster Sorgfalt und unter Beachtung aller geltenden Gesetzesvorschriften zu fahren. Der Mietwagen darf nie unverschlossen stehen gelassen werden.

7. Pflichten bei Unfall / Einbruch

Der Kunde/die Kundin sorgt für die sofortige Verständigung der Firma und der Polizei, ferner ist das „Europäische Unfallprotokoll“ vollständig auszufüllen. Das Schadenausmass beim Mietfahrzeug wie auch beim Unfallgegner ist mit Fotos und/oder Skizzen zu dokumentieren. Mündliche oder schriftliche Versprechen gegenüber Drittpersonen bezüglich Leistungen an Geschädigte sind zu unterlassen und bleiben für die Firma ohne Belang. Entwendete oder beschädigte Gegenstände im Eigentum des/der Mieter/in, sind im Falle eines Einbruchs nicht versichert. Eine persönliche Diebstahlversicherung ist Sache des/der Mieter/in. Diese besteht meist im Rahmen der eigenen Hausratversicherung.

8. Reparaturen

Der Kunde/die Kundin ist verpflichtet, den Wagen vor dem Antritt zu prüfen. Bei Stillschweigen wird angenommen, das Mietfahrzeug befinde sich bei Übergabe in Ordnung. Für Beschädigungen, die während der Benutzungsdauer eintreten, ist der Kunde/die Kundin voll haftbar. Notwendige Reparaturen sind grundsätzlich durch eine von der Firma Auto Bettschen AG bestimmte Werkstatt (z.B. im Ausland) auszuführen. Ohne Einwilligung der Firma dürfen Reparaturen oder Änderungen am Mietwagen nicht vorgenommen werden.

9. Haftung der Firma Auto Bettschen AG

Die Firma haftet weder gegenüber dem Kunden/der Kundin, seinen direkten Verwandten oder Drittpersonen für einen Unfallschaden, der sich während der Benutzungsdauer ereignet, noch für die Beschädigung, den Verlust oder den Diebstahl von Gepäck oder anderem Eigentum, das sich im Fahrzeug befindet. Ebenso wenig haftet die Firma für irgendwelche Schäden, die dem Kunden/der Kundin dadurch entstehen könnten, dass sich am Ersatzfahrzeug irgendein Defekt einstellt, der eine Weiterreise verhindert und Zeitverlust oder sonstige Folgeschäden verursacht. Im Weiteren lehnt die Firma jede Haftung ab für Schäden, verursacht bei Verletzung von Verkehrsregeln oder durch jegliche Art von Nachlässigkeit, Trunkenheit oder falsche Behandlung des Mietfahrzeuges

10. Ergänzende Bestimmungen

Bussen, Verzeigungen Gebühren (Bsp. Tunnel / Autobahn / Brücken / Züge) jeder Art gehen zu Lasten des Kunden/der Kundin, die während der Mietdauer im Zusammenhang mit der Nutzung des Mietwagenfahrzeuges anfallen. Bei verspäteter Rückgabe des Mietwagens wird die nächste ½ Tages-Miete fällig. Bei nicht abgeholten Fahrzeugen wird eine Tagesmiete fällig. Das Fahrzeug wird mit einem vollen Tank (Diesel) übergeben und ist vollgetankt zu retournieren. Für nicht aufgetankte Fahrzeuge wird ein Zuschlag von CHF 20.00 zuzüglich Treibstoff verrechnet. Für eine eventuelle, notwendige Innenreinigung werden für die Reinigung/Erneuerung effektiv anfallenden Kosten verrechnet. Im Mietpreis sind unbeschränkte Kilometer inbegriffen. Ergänzend zu diesen Bestimmungen gilt das Schweizerische Obligationenrecht.

11. Versicherung

Das Fahrzeug ist vollkaskoversichert. Es besteht ebenfalls eine Insassen-Unfalldeckung. Der Selbstbehalt von CHF 500.00 aus Vollkaskoschaden geht zu Lasten des Kunden/der Kundin. Er/sie bleibt überdies persönlich haftbar für alle Schäden, die durch die Haftpflichtversicherung nicht gedeckt werden. Entsteht unserer Firma durch einen Haftpflicht- oder Kaskoversicherungsunfall ein Bonusverlust, wird dieser nachträglich dem Kunden/der Kundin in Rechnung gestellt.

12. Gerichtsstand

Gerichtsstand für die Beurteilung aller Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Thun. Der Kunde/die Kundin erklärt, dass er/sie sich unter Verzicht auf seinen/ihren ordentlichen Wohnsitzgerichtsstand dem hier vereinbarten Gerichtsstand unterzieht.