Allgemeine Vertragsbestimmungen Mietfahrzeuge

Stand August 2023

Beginn und Ende des Benutzungsrecht

  1. Die Mietdauer beginnt, wenn Sie das Mietwagenfahrzeug abholen (Check-out) und endet, wenn wir bestätigen, dass wir das Mietwagenfahrzeug und die Schlüssel erhalten haben (Check-in).
  2. Sie sind verpflichtet, das Mietwagenfahrzeug während den Öffnungszeiten an einen für die Rückgabe zuständigen Mitarbeiter zurückzugeben. Wenn Sie sich entschliessen, das Mietwagenfahrzeug ausserhalb der Öffnungszeiten zurückzugeben, oder wenn Sie die Mietstation verlassen haben, bevor wir das Mietwagenfahrzeug registriert haben, geschieht dies auf Ihr eigenes Risiko und Sie bleiben bis zum Check-in verantwortlich.
  3. Bei einer Rückgabe eines Mietwagenfahrzeuges ausserhalb der Öffnungszeiten bleiben Sie verantwortlich für das Fahrzeug und alle Extras bis zu einem der folgenden Ereignisse, je nachdem, welches zuerst eintrifft.
  • wir überprüfen das Mietwagenfahrzeug
  • um 08.00 Uhr am nächsten Tag, sobald die Rücknahmestation geöffnet ist und wir das Mietwagenfahrzeug, Schlüssel und eventuelle optionale Extras vorgefunden haben
  1. Werden Schäden bei der Rückgabe des Mietwagenfahrzeug ausserhalb der Öffnungszeiten vorgefunden, werden die Instandstellungskosten berechnet und der Vertragspartner informiert. Die Kaution wird zurückbehalten. Sie sind für diesen Betrag nicht haftbar, wenn Sie nachweisen können, dass der Schaden in keiner Weise auf Ihr Verschulden oder Ihre Fahrlässigkeit oder einen Vertragsbruch Ihrerseits zurückzuführen ist.
  2. Fahrten ins Ausland sind erlaubt. Bei verhindertem Antritt des Nutzungsrechts ist die Firma sofort zu benachrichtigen. Eine allfällige Verlängerung muss mit der Firma rechtzeitig vereinbart werden.

Zahlung und Kaution

Die Kaution von CHF 500.00 wird bei der Fahrzeugübernahme mittels Bargeld oder Kreditkarte hinterlegt. Falls der Kunde die Hinterlegung mit der Kreditkarte wünscht, erklärt er sich einverstanden, dass der Vermieter eine Kopie seiner Kreditkarte vornimmt. Der Vermieter ist in der Folge berechtigt allfällige Bussen, Schäden oder anderweitige Kosten im Zusammenhang mit dem Mietfahrzeug, direkt über die Kreditkarte geltend zu machen. Sobald die Fahrzeugrückgabe erfolgt und gewährleistet ist, dass sich das Fahrzeug in einwandfreiem Zustand befindet, wird der Betrag vollumfänglich zurückerstattet.

Die Fahrzeugmiete kann mit Bargeld oder einer Zahlungskarte beglichen werden.

Berechtigung zum Führen des Fahrzeuges

Zum Führen des Mietwagenfahrzeuges ist berechtigt, wer als Kunde/Kundin im Besitze eines für die betreffende Kategorie gültigen Führerausweises ist, ferner sind berechtigt vom Kunde/ von der Kundin ausdrücklich und unter seiner/ihrer Verantwortung ermächtigten Drittperson, welche die gleichen Voraussetzungen erfüllt.

Lernfahrten mit dem Mietwagenfahrzeug sind verboten. Der Kunde / die Kundin bzw. eine von ihm/ihr ermächtigten Drittperson ist für allfällige Verletzungen von Verkehrsvorschriften und deren Folgen voll verantwortlich.

Zustand des Mietfahrzeuges

Das Mietfahrzeug ist in sauberem, einwandfreiem Zustand auf den vereinbarten Termin abzugeben. Sämtliche Treibstoffkosten gehen zu Lasten des Kunden/der Kundin. Das Mietfahrzeug wird in fahrbereitem Zustand abgegeben. Kühler, Treibstoffbehälter und Motorenoel sind aufgefüllt. Der Kunde/die Kundin ist verpflichtet, Wasser und Oel regelmässig zu kontrollieren und bei Bedarf nachzufüllen sowie das Mietfahrzeug mit grösster Sorgfalt und unter Beachtung aller geltenden Gesetzesvorschriften zu fahren.

Der Mietwagen darf nie unverschlossen stehen gelassen werden.

Pflichten bei Unfall

Der Kunde/die Kundin sorgt für die sofortige Verständigung der Firma und der Polizei, ferner ist das „Europäische Unfallprotokoll“ vollständig auszufüllen. Mündliche oder schriftliche Versprechen gegenüber Drittpersonen bezüglich Leistungen an Geschädigte sind zu unterlassen und bleiben für die Firma ohne Belang.

Reparaturen

Der Kunde/die Kundin ist verpflichtet, den Wagen vor dem Antritt zu prüfen. Bei Stillschweigen wird angenommen, das Mietfahrzeug befinde sich bei Übergabe in Ordnung. Für Beschädigungen, die während der Benutzungsdauer eintreten, ist der Kunde/die Kundin voll haftbar. Notwendige Reparaturen sind grundsätzlich durch eine von der Firma Auto Bettschen AG bestimmte Werkstatt (z.B. im Ausland) auszuführen. Ohne Einwilligung der Firma dürfen Reparaturen oder Änderungen am Mietwagen nicht vorgenommen werden.

Haftung der Firma Auto Bettschen AG

Die Firma haftet weder gegenüber dem Kunden/der Kundin, seinen direkten Verwandten oder Drittpersonen für einen Unfallschaden, der sich während der Benutzungsdauer ereignet, noch für die Beschädigung, den Verlust oder den Diebstahl von Gepäck oder anderem Eigentum, das sich im Fahrzeug befindet.

Ebenso wenig haftet die Firma für irgendwelche Schäden, die dem Kunden/der Kundin dadurch entstehen könnten, dass sich am Ersatzfahrzeug irgendein Defekt einstellt, der eine Weiterreise verhindert und Zeitverlust oder sonstige Folgeschäden verursacht. Im Weiteren lehnt die Firma jede Haftung ab für Schäden, verursacht bei Verletzung von Verkehrsregeln oder durch jegliche Art von Nachlässigkeit, Trunkenheit oder falsche Behandlung des Mietfahrzeuges.

Ergänzende Bestimmungen

Bussen und Verzeigungen jeder Art gehen zu Lasten des Kunden/der Kundin, die während der Mietdauer im Zusammenhang mit der Nutzung des Mietwagenfahrzeuges anfallen. Bei verspäteter Rückgabe des Mietwagens wird die nächste ½ Tages-Miete fällig. Bei nicht abgeholten Fahrzeugen wird eine Tagesmiete fällig. Für nicht aufgetankte Fahrzeuge wird ein Zuschlag von CHF 20.00 zuzüglich Treibstoff verrechnet. Für eine eventuelle, notwendige Innenreinigung werden CHF 50.00 in Rechnung gestellt. Ergänzend zu diesen Bestimmungen gilt das Schweizerische Obligationenrecht.

Versicherung

Das Fahrzeug ist vollkaskoversichert. Es besteht ebenfalls eine Insassen-Unfalldeckung. Der Selbstbehalt von CHF 500.00 aus Vollkaskoschaden geht zu Lasten des Kunden/der Kundin. Er/sie bleibt überdies persönlich haftbar für alle Schäden, die durch die Haftpflichtversicherung nicht gedeckt werden. Entsteht unserer Firma durch einen Haftpflicht- oder Kaskoversicherungsunfall ein Bonusverlust, wird dieser nachträglich dem Kunden/der Kundin in Rechnung gestellt.

Gerichtsstand

Gerichtsstand für die Beurteilung aller Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Thun. Der Kunde/die Kundin erklärt, dass er/sie sich unter Verzicht auf seinen/ihren ordentlichen Wohnsitzgerichtsstand dem hier vereinbarten Gerichtsstand unterzieht.